{"id":1364,"date":"2023-05-25T10:30:11","date_gmt":"2023-05-25T08:30:11","guid":{"rendered":"https:\/\/vwg.nl\/uncategorized\/schenking-aanvullen\/"},"modified":"2026-03-03T10:34:31","modified_gmt":"2026-03-03T09:34:31","slug":"zusatzspende","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/vwg.nl\/de\/schenking-aanvullen\/","title":{"rendered":"Spende erg\u00e4nzen?"},"content":{"rendered":"<p>Haben Sie im Jahr 2022 eine Spende get\u00e4tigt, um sich die Nutzung des \u201cJubil\u00e4umsbonus\u201d zu sichern? Dann haben Sie noch bis zum 31. Dezember 2023 Zeit, diese Spende steuerfrei zu erg\u00e4nzen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Jubelton<\/h2>\n\n\n\n<p>Der \u201cJubil\u00e4umsbonus\u201d bezieht sich auf die Schenkungssteuerbefreiung f\u00fcr Schenkungen, die f\u00fcr selbst genutztes Wohneigentum verwendet werden. Dieser Freibetrag betrug im Jahr 2022 106.671 \u20ac und war nicht auf den Erwerb durch Kinder beschr\u00e4nkt.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Wiederauff\u00fcllung im Jahr 2023<\/h2>\n\n\n\n<p>Ab dem 1. Januar 2023 wird dieser Freibetrag abgeschafft. Diejenigen, die im Jahr 2022 einen Betrag im Rahmen dieses Freibetrags gespendet haben, k\u00f6nnen jedoch im Jahr 2023 eine weitere Schenkung machen. Das wird die allerletzte Chance sein: Ab 2024 sind zus\u00e4tzliche Schenkungen im Rahmen der Steuerbefreiung nicht mehr m\u00f6glich. Von der Gesamtsumme der Schenkungen in den Jahren 2022 und 2023 sind nat\u00fcrlich h\u00f6chstens 106.671 \u20ac steuerfrei.<\/p>\n\n\n\n<p><em>Beispiel: Wenn Sie Ihrem Kind im Jahr 2022 im Rahmen des Jubil\u00e4umsfreibetrags 1 \u20ac geschenkt haben, k\u00f6nnen Sie dies im Jahr 2023 im Rahmen des Freibetrags mit einer Schenkung von 106.670 \u20ac aufstocken (au\u00dferdem k\u00f6nnen Sie Ihrem Kind im Jahr 2023 bis zur H\u00f6he des regul\u00e4ren Freibetrags von 6.035 \u20ac steuerfrei schenken).<\/em><\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Ausgaben<\/h2>\n\n\n\n<p>Wie bereits erw\u00e4hnt, muss der im Rahmen der Jubil\u00e4umsschenkungssteuerbefreiung erhaltene Betrag f\u00fcr das selbst genutzte Wohneigentum verwendet werden. Dies muss nicht in dem Jahr geschehen, in dem die Schenkung erfolgt, sondern kann auch in den beiden darauffolgenden Jahren geschehen. Sowohl f\u00fcr den im Jahr 2022 geschenkten Betrag als auch f\u00fcr den im Jahr 2023 hinzukommenden Betrag muss der erhaltene Betrag sp\u00e4testens am 31. Dezember 2024 tats\u00e4chlich nachweislich f\u00fcr den Erwerb, die Instandhaltung oder die Verbesserung des selbst genutzten Eigenheims verwendet werden.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Zum ersten Mal im Jahr 2023<\/h2>\n\n\n\n<p>\u00dcbrigens ist der Freibetrag im Jahr 2023 noch nicht vollst\u00e4ndig abgeschafft, aber der Freibetrag wurde auf 28.947 \u20ac reduziert. Eine Schenkung, die nicht im Jahr 2023 als Erg\u00e4nzung zu einer Schenkung aus dem Jahr 2022 erfolgt, kann in den Jahren 2024 und 2025 f\u00fcr das Eigenheim verwendet werden. In der Praxis wird dies nur f\u00fcr Erwerbe durch andere Personen als Kinder von Bedeutung sein, da Kinder eine einmalige (statt der regelm\u00e4\u00dfigen) steuerfreien Schenkung von 28.947 \u20ac erhalten k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Berichtspflicht<\/h2>\n\n\n\n<p>Wenn der im Rahmen des Jubil\u00e4umsfreibetrags erhaltene Betrag nicht oder nicht rechtzeitig f\u00fcr das Eigenheim ausgegeben wurde, muss dies den Steuerbeh\u00f6rden gemeldet werden. Diese Meldung muss sp\u00e4testens bis zum 31. Mai des Jahres erfolgen, das auf das letzte Jahr folgt, in dem die Spende h\u00e4tte verwendet werden m\u00fcssen. Die Spende wird dann weiterhin besteuert, es sei denn, der Beschenkte zahlt den erhaltenen Betrag aufgrund einer zum Zeitpunkt der Spende auferlegten aufl\u00f6senden Bedingung tats\u00e4chlich an den Spender zur\u00fcck.<\/p>\n\n\n\n<p><em>Beispiel: Eine Schenkung, die im Jahr 2020 im Rahmen des Jubil\u00e4umsfreibetrags gemacht wurde, musste bis zum 31. Dezember 2022 f\u00fcr das selbst genutzte Haus ausgegeben werden. Wenn dies nicht oder nicht vollst\u00e4ndig geschehen ist, muss dies dem Finanzamt bis zum 31. Mai 2023 gemeldet werden.<\/em><\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Heb je in 2022 een schenking gedaan om de benutting van de &#8220;jubelton&#8221; veilig te stellen? Dan heb je nog tot en met 31 december 2023 om deze schenking vrijgesteld aan te vullen. Jubelton Met de &#8220;jubelton&#8221; wordt bedoeld de vrijstelling in het kader van de schenkbelasting voor schenkingen die werden gebruikt voor de eigen [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"footnotes":""},"categories":[1],"tags":[],"class_list":["post-1364","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-uncategorized"],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1364","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1364"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1364\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":3376,"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1364\/revisions\/3376"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1364"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=1364"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=1364"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}