{"id":1278,"date":"2022-10-28T14:32:50","date_gmt":"2022-10-28T12:32:50","guid":{"rendered":"https:\/\/vwg.nl\/uncategorized\/2023-komt-in-zicht-waar-moet-je-nog-aan-denken\/"},"modified":"2026-03-03T10:34:23","modified_gmt":"2026-03-03T09:34:23","slug":"das-jahr-2023-ruckt-naher-woran-musst-du-noch-denken","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/vwg.nl\/de\/2023-komt-in-zicht-waar-moet-je-nog-aan-denken\/","title":{"rendered":"Das Jahr 2023 r\u00fcckt n\u00e4her \u2013 woran musst du noch denken?"},"content":{"rendered":"<p class=\"wp-block-paragraph\">Da der Jahreswechsel nun vor der T\u00fcr steht, kann es sinnvoll sein, Ihre steuerliche Situation noch einmal zu \u00fcberpr\u00fcfen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Inkasso<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Viele Unternehmer haben noch Steuerschulden aus der Zeit der Corona-Krise, f\u00fcr die das Finanzamt einen Sonderzahlungsaufschub gew\u00e4hrt hat. Diese Schulden m\u00fcssen ab Oktober 2022 in 60 monatlichen Raten (oder schneller) getilgt werden. Inzwischen wurden einige Lockerungen eingef\u00fchrt, \u00fcber die Sie in unserem Factsheet mehr erfahren k\u00f6nnen. <a href=\"https:\/\/vwg.nl\/de\/nieuws\/tilgung-von-corona-schulden\/\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">Tilgung von Corona-Schulden<\/a>. Verwende f\u00fcr die Zahlung deiner Steuern immer den richtigen Zahlungsverwendungszweck \u2013 das erspart dir eine Menge \u00c4rger. Mehr dazu erf\u00e4hrst du in unserem Artikel <a href=\"https:\/\/vwg.nl\/de\/nieuws\/die-zahlung-an-die-steuerbehorden-unter-angabe-der-korrekten-zahlungsreferenz\/\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">Zahlen Sie an die Steuerbeh\u00f6rden mit der richtigen Zahlungsreferenz<\/a>.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">W\u00e4hrend der Corona-Krise lag der Zinssatz f\u00fcr die Beitreibungszinsen bei 0,01%. Seit dem 1. Juli 2022 werden wieder Vollstreckungszinsen berechnet, und der Zinssatz steigt nun z\u00fcgig an. Es kann daher vorteilhaft sein, Steuerschulden schneller zu begleichen. Der Zinssatz f\u00fcr die Vollstreckungszinsen betr\u00e4gt:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>ab dem 1. Juli 2022: 1%;<\/li><li>ab dem 1. Januar 2023: 2%;<\/li><li>ab dem 1. Juli 2023: 3%;<\/li><li>ab dem 1. Januar 2024: 4%.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Auch auf den noch nicht getilgten Teil der Corona-Schulden werden Verzugszinsen berechnet. Diese Zinsen sind bereits in dem vom Finanzamt berechneten monatlichen Tilgungsbetrag enthalten. Eine schnellere Tilgung als innerhalb von 60 Monaten senkt zwar nicht den Tilgungsbetrag (es sei denn, Sie beantragen dies), verk\u00fcrzt jedoch die Tilgungsfrist und verringert die f\u00e4lligen Verzugszinsen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Sollte es Ihnen nicht gelingen, der R\u00fcckzahlungsverpflichtung nachzukommen, und sollten die oben genannten Erleichterungen keine oder nur unzureichende Abhilfe schaffen, sollten Sie so schnell und angemessen wie m\u00f6glich Ma\u00dfnahmen ergreifen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">\u00dcberm\u00e4\u00dfige Kreditaufnahme durch Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Es sieht so aus, als w\u00fcrde der Gesetzentwurf \u201c\u00dcberm\u00e4\u00dfige Kreditaufnahme durch den Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer bei der (\u201deigenen\u201c) GmbH\u201c am 1. Januar 2023 in Kraft treten. Wie diese Regelung funktioniert, erl\u00e4utern wir in unserem Factsheet. <a href=\"https:\/\/vwg.nl\/de\/nieuws\/wet-excessief-lenen-bij-eigen-vennootschap\/\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">Gesetz \u00fcber \u00fcberm\u00e4\u00dfige Kreditaufnahme bei der eigenen Gesellschaft<\/a>. Wenn du insgesamt mehr als 700.000 \u20ac von deiner GmbH leihst, kann im Jahr 2023 eine Steuer auf wesentliche Beteiligungen anfallen. Beachten Sie auch die Schulden, die Ihre (Enkel-)Kinder und\/oder (Gro\u00df-)Eltern bei Ihrer BV haben. Da der erste Stichtag der 31. Dezember 2023 ist, haben Sie noch reichlich Zeit, um gegebenenfalls Ma\u00dfnahmen zu ergreifen. Wir besprechen gerne mit Ihnen die M\u00f6glichkeiten.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Im \u00dcbrigen sind Schulden bis zu 700.000 \u20ac nicht zwangsl\u00e4ufig sicher. Wenn diese Schulden nicht getilgt werden k\u00f6nnen, k\u00f6nnte das Finanzamt \u2013 auch nach Einf\u00fchrung der Regelung zur \u00fcberm\u00e4\u00dfigen Kreditaufnahme \u2013 m\u00f6glicherweise erfolgreich geltend machen, dass es sich um eine verdeckte Gewinnaussch\u00fcttung handelt.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Wohnschulden<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Eigenheimschuld wird bei der Feststellung der \u00fcberm\u00e4\u00dfigen Verschuldung nicht ber\u00fccksichtigt. Es muss sich dabei jedoch um eine Schuld handeln, die als steuerliche Eigenheimschuld des Gesch\u00e4ftsf\u00fchrers selbst gilt. Neue Eigenheimschulden m\u00fcssen ab dem 1. Januar 2023 zwingend durch ein tats\u00e4chlich zugunsten der GmbH bestelltes Hypothekenrecht gesichert sein.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Wenn der Zinssatz f\u00fcr eine Hypothek bei der eigenen GmbH niedrig ist, kann es interessant sein, die Verbindlichkeit aus Box 1 in Box 3 zu \u00fcbertragen. Dabei spielt unter anderem eine Rolle, dass die Zinsen f\u00fcr die eigene Wohnung im Jahr 2023 nur zum Steuersatz von Box 1 in der ersten Steuerklasse abzugsf\u00e4hig sind. Dabei m\u00fcssen nat\u00fcrlich die Vorschriften zur \u00fcberm\u00e4\u00dfigen Kreditaufnahme ber\u00fccksichtigt werden.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Kasten 3<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Box 3 ist mit ziemlicher Sicherheit das meistdiskutierte Steuerthema des Jahres 2022. F\u00fcr die Jahre bis einschlie\u00dflich 2022 m\u00fcssen Sie abw\u00e4gen, ob Sie Antr\u00e4ge auf eine von Amts wegen vorgenommene Herabsetzung oder (pro forma) Einspr\u00fcche gegen die vom Finanzamt erlassenen Steuerbescheide einreichen m\u00f6chten, in denen Eink\u00fcnfte aus Sparen und Kapitalanlagen (Box 3) enthalten sind. Ob dies sinnvoll ist oder nicht, werden wir wahrscheinlich erst in ein paar Jahren wissen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">In den Jahren 2023 bis einschlie\u00dflich 2025 (und m\u00f6glicherweise noch ein oder zwei Jahre l\u00e4nger, da ein neues System nicht so kurzfristig eingef\u00fchrt werden kann) wird das Einkommen in Box 3 mit nahezu absoluter Sicherheit auf der Grundlage der pauschalen Sparvariante berechnet. Es ist sehr wahrscheinlich, dass auch diese Variante vor dem Finanzgericht angefochten wird, doch vorerst m\u00fcssen wir unsere Steuerplanung darauf ausrichten.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">F\u00fcr alle, die in Box 3 haupts\u00e4chlich Bankguthaben haben, ist die pauschale Sparvariante \u00fcbrigens eine gute Wahl. Andere Verm\u00f6gensbestandteile werden jedoch im Allgemeinen deutlich h\u00f6her besteuert, insbesondere wenn Schulden bestehen, die eine <a href=\"https:\/\/vwg.nl\/de\/nieuws\/hebel-in-feld-3\/\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">Hebelwirkung<\/a> verursachen. Diese h\u00f6here Besteuerung muss noch nicht bedeuten, dass es nicht am vorteilhaftesten ist, den betreffenden Verm\u00f6gensbestandteil in Box 3 besteuern zu lassen. Das h\u00e4ngt von der (erwarteten) tats\u00e4chlichen Rendite ab, die mit dem Verm\u00f6gensbestandteil erzielt wird.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Steuersatz f\u00fcr Box 3 steigt. Im Jahr 2022 betr\u00e4gt dieser Steuersatz 31%. Im Jahr 2023 wird er auf 32%, im Jahr 2024 auf 33% und ab 2025 auf 34% angehoben.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Stichtagsarbitrage<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Ein naheliegender Trick, um der hohen Besteuerung in Box 3 f\u00fcr sonstige Verm\u00f6genswerte zu entgehen, besteht darin, dass man seine Wertpapiere kurz vor dem 1. Januar in Bankguthaben umwandelt und das Geld nach dem Jahreswechsel wieder in sein Wertpapierportfolio investiert. Diese Stichtagsarbitrage hat der Gesetzgeber erkannt. Deshalb funktioniert dieser Trick nur, wenn das Geld mindestens drei Monate lang auf dem Bankkonto verbleibt. Im \u00dcbrigen wird in der Zweiten Kammer noch ausf\u00fchrlich dar\u00fcber diskutiert, ob die Stichtagsarbitrage dadurch ausreichend verhindert wird.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Spar-GmbH<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Ob Ihre Spar-GmbH aufgel\u00f6st werden kann, erfahren Sie in unserem Artikel <a href=\"https:\/\/vwg.nl\/de\/nieuws\/kann-die-spar-gmbh-aufgelost-werden-2\/\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">Kann die Spar-BV aufgel\u00f6st werden?<\/a>. Selbstverst\u00e4ndlich helfen wir dir gerne dabei, deine Situation abzuw\u00e4gen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Vielleicht ist es gerade jetzt interessant, nicht Ihre Ersparnisse, sondern Ihre Kapitalanlagen in eine \u201cSpar-GmbH\u201d einzubringen. Auch bei dieser Entscheidung helfen wir Ihnen gerne weiter.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die BV k\u00f6nnte auch noch unter die Regelung f\u00fcr steuerbefreite Investmentgesellschaften (VBI) fallen. Eine VBI ist von der K\u00f6rperschaftsteuer befreit, doch sofern keine tats\u00e4chlichen Dividenden ausgesch\u00fcttet werden, wird j\u00e4hrlich eine pauschale Rendite in Box 2 besteuert (im Jahr 2022: 5,53%; im Jahr 2023 h\u00f6chstwahrscheinlich deutlich \u00fcber 6%). Der Steuersatz in Box 2 ist jedoch niedriger (im Jahr 2023: 26,9%) als der Steuersatz in Box 3 (im Jahr 2023: 33%). Eine der Voraussetzungen f\u00fcr eine VBI ist jedoch, dass es mindestens zwei Anteilseigner gibt.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Dividende aussch\u00fctten?<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Steuersatz in Box 2 (Eink\u00fcnfte aus einer wesentlichen Beteiligung) wird ab 2024 angehoben. Dieser Steuersatz betr\u00e4gt derzeit (und im Jahr 2023): 26,9%. Ab 2025 sind auf Eink\u00fcnfte aus einer wesentlichen Beteiligung 31% Einkommensteuer zu entrichten. Angesichts dieser Steuersatzerh\u00f6hung erscheint es interessant, noch vor 2024 Dividenden auszusch\u00fctten, da dies eine Ersparnis von 4,1% bedeutet (ggf. in Kombination mit der L\u00f6sung der zuvor skizzierten Problematik bez\u00fcglich der \u00fcberm\u00e4\u00dfigen Kreditaufnahme). Beachten Sie jedoch, dass Sie die Steuer dann fr\u00fcher zahlen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Ab 2025 wird es jedoch auch in Box 2 einen niedrigeren Steuersatz geben: Eink\u00fcnfte aus einer wesentlichen Beteiligung bis zu 67.000 \u20ac werden n\u00e4mlich mit einem Steuersatz von \u201cnur\u201d 24,5% besteuert (f\u00fcr steuerliche Partner gilt dieser Steuersatz bis zu einem Einkommen aus einer wesentlichen Beteiligung von 114.000 \u20ac). Innerhalb dieses Bereichs bringt gerade die Verschiebung von Dividendenaussch\u00fcttungen einen Steuervorteil (2,4%) mit sich, und dar\u00fcber hinaus wird die Besteuerung aufgeschoben.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">K\u00f6rperschaftssteuer<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die K\u00f6rperschaftsteuers\u00e4tze werden deutlich angehoben. Der \u201cnormale\u201d Steuersatz bleibt unver\u00e4ndert bei 25,8%, ab 2023 wird dieser Steuersatz jedoch wieder auf den steuerpflichtigen Betrag oberhalb von 200.000 \u20ac berechnet (2022 waren es noch 395.000 \u20ac). Auf den steuerpflichtigen Betrag bis zu 200.000 \u20ac sind ab 2023 19% K\u00f6rperschaftsteuer zu entrichten (2022: 15%).<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Arbeitnehmer<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die wohl auff\u00e4lligste \u00c4nderung im Rahmen der Lohnsteuer ist die Anhebung der steuerfreien Pauschale f\u00fcr die Kosten des Pendelverkehrs und von Dienstreisen von 0,19 \u20ac auf 0,21 \u20ac pro Kilometer. Diese \u00c4nderung verpflichtet Arbeitgeber \u00fcbrigens nicht dazu, ihren Mitarbeitern eine h\u00f6here Verg\u00fctung zu zahlen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">F\u00fcr das Jahr 2023 gilt f\u00fcr die Lohnsumme bis zu 400.000 \u20ac erneut eine einmalige Erh\u00f6hung des Freibetrags im Rahmen der Arbeitskostenregelung auf 3% der Lohnsumme. Der Spielraum f\u00fcr die Lohnsumme \u00fcber 400.000 \u20ac bleibt bei 1,18% der Lohnsumme.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Viele Arbeitgeber nutzen den Spielraum der Arbeitskostenregelung (noch) nicht optimal aus. Erstellen Sie noch vor Jahresende eine Bestandsaufnahme, welche Zulagen und Sachleistungen Sie im Rahmen dieses Spielraums gew\u00e4hrt haben. Falls dieser Spielraum noch nicht vollst\u00e4ndig ausgesch\u00f6pft ist, k\u00f6nnen Sie vielleicht noch ein paar nette Dinge f\u00fcr Ihre Mitarbeiter tun (in Form von einem <a href=\"https:\/\/vwg.nl\/de\/nieuws\/restwert-eines-leasingfahrrads\/\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">Leasingfahrrad<\/a>, Ma\u00dfnahmen im Rahmen der Verbesserung der Nachhaltigkeit der Wohnung des Arbeitnehmers und \u00c4hnliches).<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Arbeitgeber m\u00fcssen mit einer deutlich h\u00f6heren Belastung durch die Sozialversicherungen rechnen (die Beitr\u00e4ge f\u00fcr diese Versicherungen gehen vollst\u00e4ndig zu Lasten des Arbeitgebers). Der H\u00f6chstbetrag f\u00fcr die Beitragsbemessungsgrundlage wird n\u00e4mlich von 59.706 \u20ac auf 66.952 \u20ac angehoben. Diese zus\u00e4tzlichen Kosten k\u00f6nnen sich auf bis zu 1.600 \u20ac pro Arbeitnehmer belaufen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die \u00fcbliche Gehaltsregelung, die f\u00fcr Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer und deren Partner gilt, wird zum 1. Januar 2023 weiter eingeschr\u00e4nkt. Pr\u00fcfen Sie, ob Sie Ihr Gehalt m\u00f6glicherweise anpassen m\u00fcssen, um diese Regelung weiterhin einzuhalten.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Spenden Sie<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die regul\u00e4ren Freibetr\u00e4ge bei der Schenkungssteuer gelten jedes Jahr aufs Neue. Dieser Freibetrag betr\u00e4gt f\u00fcr Schenkungen im Jahr 2022 5.677 \u20ac, wenn Kinder die Schenkung erhalten, und 2.274 \u20ac, wenn andere Personen die Schenkung erhalten. Zu den (einmalig) erh\u00f6hten und sonstigen Freibetr\u00e4gen verweisen wir auf unser Informationsblatt. <a href=\"https:\/\/vwg.nl\/de\/nieuws\/vrijstellingen-schenkbelasting-2\/\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">Befreiungen von der Schenkungssteuer<\/a>.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der einmalig erh\u00f6hte Freibetrag f\u00fcr Schenkungen, die f\u00fcr die eigene Wohnung verwendet werden (auch bekannt als \u201cJubelton\u201d), wird mit Wirkung zum 1. Januar 2023 auf 28.947 \u20ac gesenkt (und wird somit f\u00fcr Schenkungen an Kinder faktisch abgeschafft) und ab dem 1. Januar 2024 vollst\u00e4ndig abgeschafft. Wie Sie den \u201eJubelton\u201c noch nutzen k\u00f6nnen, erfahren Sie in unserem Artikel <a href=\"https:\/\/vwg.nl\/de\/nieuws\/noch-2022-oder-2023-jubeln\/\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">Noch Jubel im Jahr 2022 oder 2023<\/a>.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Nu de jaarwisseling in het zicht is, kan het zinvol zijn om je fiscale positie nog even tegen het licht te houden. Invordering Veel ondernemers hebben nog belastingschulden uit de tijd van de coronacrisis waarvoor de Belastingdienst bijzonder uitstel van betaling heeft verleend. Deze schulden moeten met ingang van oktober 2022 in 60 maandelijkse termijnen [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"footnotes":""},"categories":[1],"tags":[],"class_list":["post-1278","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-uncategorized"],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1278","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1278"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1278\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1278"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=1278"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=1278"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}