{"id":1107,"date":"2021-07-12T07:15:58","date_gmt":"2021-07-12T05:15:58","guid":{"rendered":"https:\/\/vwg.nl\/uncategorized\/zomervakantie-2021\/"},"modified":"2026-03-03T10:34:04","modified_gmt":"2026-03-03T09:34:04","slug":"sommerferien-2021","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/vwg.nl\/de\/zomervakantie-2021\/","title":{"rendered":"Sommerferien 2021"},"content":{"rendered":"<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignnone size-large wp-image-9421\" src=\"https:\/\/vwg.nl\/wp-content\/uploads\/20210709_Vakantie_2021-1024x536.jpg\" alt=\"\" width=\"1024\" height=\"536\" \/><\/p>\n<p>Es ist wieder soweit: Die Urlaubszeit steht vor der T\u00fcr. Dies bringt f\u00fcr Arbeitgeber Risiken und Fragen mit sich. Was ist, wenn ein Arbeitnehmer aufgrund einer Quarant\u00e4nepflicht nicht arbeiten kann? Was ist mit einem Arbeitnehmer zu tun, der sich infiziert? Muss der Arbeitnehmer nach dem Urlaub 10 Tage in Quarant\u00e4ne bleiben? Muss das Gehalt in den oben genannten Situationen weitergezahlt werden?<\/p>\n<h4><strong>Risiko f\u00fcr den Arbeitnehmer<\/strong><\/h4>\n<p>Im Gesetz ist festgelegt: \u201cKeine Arbeit, aber Lohn\u201d (Artikel 7:628 des B\u00fcrgerlichen Gesetzbuchs). Mit anderen Worten: Im Allgemeinen gilt, dass Sie als Arbeitgeber den Lohn unabh\u00e4ngig vom Grund, aus dem keine Arbeit verrichtet werden kann, weiterhin zahlen m\u00fcssen. Dar\u00fcber hinaus gilt: Wenn ein Arbeitnehmer im Urlaub erkrankt, besteht ein Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, sofern der Arbeitnehmer sich rechtzeitig krank meldet.<\/p>\n<p>Dies kann jedoch anders sein, wenn Sie als Arbeitgeber nachweisen k\u00f6nnen, dass der Arbeitnehmer bewusst das Risiko eingegangen ist, nach seinem Urlaub nicht zur Arbeit erscheinen zu k\u00f6nnen. In diesem Fall k\u00f6nnen Sie die Lohnfortzahlung grunds\u00e4tzlich einstellen.<\/p>\n<h4><strong>Arbeitnehmer \u00fcber das Risiko einer Lohnunterbrechung informieren<\/strong><\/h4>\n<p>Um als Arbeitgeber geltend machen zu k\u00f6nnen, dass das Risiko, nicht zur Arbeit erscheinen zu k\u00f6nnen, vom Arbeitnehmer zu tragen ist, sollten Sie vor Beginn des Urlaubszeitraums schriftlich darlegen, in welchen Situationen dies der Fall sein wird. Die Konsequenzen f\u00fcr den Arbeitnehmer, der in den Urlaub f\u00e4hrt, sind dadurch im Voraus klar dargelegt. Dadurch haben Sie als Arbeitgeber eine starke Position, wenn Sie geltend machen, dass der Arbeitnehmer trotz der Warnung das Risiko dennoch eingegangen ist.<\/p>\n<p>Zur Information der Mitarbeiter sollte vorzugsweise auf die Website der niederl\u00e4ndischen Regierung verwiesen werden, auf der der aktuelle Stand aller Reisehinweise zu finden ist: <a href=\"https:\/\/www.nederlandwereldwijd.nl\/reizen\/reisadviezen\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">https:\/\/www.nederlandwereldwijd.nl\/reizen\/reisadviezen<\/a><\/p>\n<h4>Farbcodes<\/h4>\n<p>Es gibt vier Farbcodes.<\/p>\n<ul>\n<li>Gr\u00fcn = Das Gebiet ist f\u00fcr Reisen zug\u00e4nglich.<\/li>\n<li>Gelb = Reisen in das Gebiet sind m\u00f6glich, auch zu Urlaubszwecken, jedoch sind einschr\u00e4nkende Ma\u00dfnahmen sowie Sicherheits- und Gesundheitsrisiken zu ber\u00fccksichtigen (keine Quarant\u00e4nepflicht bei der R\u00fcckkehr).<\/li>\n<li>Orange = Reisen Sie nur, wenn es unbedingt notwendig ist. Von Urlaubsreisen und anderen nicht notwendigen Reisen wird abgeraten.<\/li>\n<li>Rot = Es wird davon abgeraten, in das Gebiet zu reisen.<\/li>\n<\/ul>\n<h4>Urlaubsregelung<\/h4>\n<p>Hinsichtlich der Urlaubsregelung w\u00e4hrend der Corona-Pandemie und der Frage, ob die Lohnzahlung ausgesetzt wird oder nicht, gilt Folgendes: Der Arbeitnehmer reist in ein Land mit folgendem Code:<\/p>\n<ul>\n<li>gr\u00fcn: das Gehalt einfach weiterzahlen;<\/li>\n<li>gelb: Das Gehalt wird auch im Krankheitsfall weiterhin gezahlt;<\/li>\n<li>Gelb, doch w\u00e4hrend des Urlaubs wurde die Gefahrenstufe auf Orange heraufgestuft, und bereits im Vorfeld gab es Anzeichen f\u00fcr diese \u00c4nderung: Verpflichtung, sich nach der R\u00fcckkehr f\u00fcr 10 Tage in Quarant\u00e4ne zu begeben, kein Lohn w\u00e4hrend der Abwesenheit nach dem Urlaub, auch im Falle einer Corona-Erkrankung, und kein Lohn w\u00e4hrend der 10-t\u00e4gigen Quarant\u00e4nezeit;<\/li>\n<li>orange: die Verpflichtung, sich nach der R\u00fcckkehr 10 Tage lang in Quarant\u00e4ne zu begeben; kein Lohn w\u00e4hrend der Abwesenheit nach dem Urlaub, auch im Falle einer Corona-Erkrankung;<\/li>\n<li>rot: Kein Lohn w\u00e4hrend der Abwesenheit nach dem Urlaub, auch nicht im Falle einer Corona-Erkrankung, und auch kein Lohn w\u00e4hrend der vorgeschriebenen 10-t\u00e4gigen Quarant\u00e4nezeit.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Wenn der Arbeitnehmer in ein Land mit der Risikostufe \u201eorange\u201c oder \u201erot\u201c reist und sich dort mit Corona infiziert, kann man argumentieren, dass der Arbeitnehmer bewusst ein erh\u00f6htes Infektionsrisiko eingegangen ist. Daher kann man den Standpunkt vertreten, dass in diesem Fall kein Anspruch auf Lohnfortzahlung w\u00e4hrend der Krankheitszeit besteht.<\/p>\n<h4>Arbeiten von zu Hause aus<\/h4>\n<p>Dabei ist zu beachten, dass die oben genannten Bestimmungen nicht gelten, wenn der Arbeitnehmer nach dem Urlaub von zu Hause oder von seinem Urlaubsort aus arbeiten kann, beispielsweise w\u00e4hrend eines Lockdowns oder w\u00e4hrend der 10-t\u00e4gigen Quarant\u00e4ne. Das Vorstehende gilt grunds\u00e4tzlich auch nicht, wenn der Arbeitnehmer im Urlaub erkrankt; in solchen F\u00e4llen m\u00fcssen Sie als Arbeitgeber das Krankengeld weiterzahlen. Anders verh\u00e4lt es sich, wenn der Arbeitnehmer in ein Land mit der Reisewarnstufe \u201eorange\u201c oder \u201erot\u201c gereist ist und sich dort mit dem Coronavirus infiziert hat.<\/p>\n<p>Falls der Arbeitnehmer krank wird, die Krankheit jedoch nicht im Zusammenhang mit Corona steht, musst du das Krankengeld wie gewohnt weiterzahlen.<\/p>\n<h4>Erfassung von Urlaubsstunden<\/h4>\n<p>Anstatt die Lohnzahlung auszusetzen, kann man sich in Absprache mit dem Arbeitnehmer beispielsweise auch daf\u00fcr entscheiden, Urlaubsstunden in Anspruch zu nehmen. Es stellt sich jedoch die Frage, ob der Arbeitnehmer \u00fcberhaupt noch Urlaubsstunden \u00fcbrig hat, da er gerade erst aus dem Urlaub zur\u00fcckgekehrt ist. Der Urlaubssaldo d\u00fcrfte daher minimal sein.<\/p>\n<h4><strong>Urlaubsland angeben <\/strong><\/h4>\n<p>Rechtlich gesehen ist es nicht zul\u00e4ssig, nach bestimmten privaten Angelegenheiten des Arbeitnehmers zu fragen. In diesem Fall l\u00e4sst sich jedoch begr\u00fcnden, dass Sie Ihre Mitarbeiter auffordern, anzugeben, in welches Land sie in den Urlaub fahren. Als Arbeitgeber haben Sie n\u00e4mlich eine sogenannte gesetzliche F\u00fcrsorgepflicht gegen\u00fcber Ihren Mitarbeitern und auch gegen\u00fcber Ihren Kunden. Sie m\u00fcssen ein Ansteckungsrisiko verhindern. Dar\u00fcber hinaus d\u00fcrfen Sie Ihren Mitarbeiter auch fragen, wann er oder sie aus dem Urlaub zur\u00fcckkehrt, und zwar im Zusammenhang mit einer m\u00f6glichen 10-t\u00e4gigen Quarant\u00e4nezeit.<\/p>\n<h4><strong>Musterbrief<\/strong><\/h4>\n<p>Die Einstellung der Lohnzahlung ist eine einschneidende Ma\u00dfnahme. Dies kann daher zu einem Streitfall und\/oder einem Rechtsstreit mit dem Arbeitnehmer f\u00fchren. Indem Sie die Arbeitnehmer im Vorfeld klar informieren, haben Sie als Arbeitgeber in jedem Fall Ihre Informations- und Sorgfaltspflicht erf\u00fcllt.<\/p>\n<p>VWG stellt einen Musterbrief zur Verf\u00fcgung, den Sie nutzen k\u00f6nnen, um die Urlaubsregelung im Zusammenhang mit Corona intern bekannt zu geben. Wenden Sie sich dazu bitte an unseren Arbeitsrechtsanwalt Herrn G.A.J. (Gert-Jan) Brinkman unter <a href=\"mailto:gbrinkman@vwg.nl\">gbrinkman@vwg.nl<\/a><\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Het is weer zover: de vakantieperiode staat voor de deur. Dit brengt voor werkgevers risico\u2019s en vragen met zich mee. Wat als de werknemer door een quarantaineverplichting niet kan werken? Wat te doen met een werknemer die besmet raakt? Moet de werknemer na de vakantie 10 dagen in quarantaine? Moet het loon worden doorbetaald in [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"footnotes":""},"categories":[1],"tags":[],"class_list":["post-1107","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-uncategorized"],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1107","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1107"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1107\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1107"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=1107"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=1107"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}